Förderungen
Im Rahmen der im NÖ Fischereigesetz 2001 definierten Ziele fördert der NÖ Landesfischereiverband in Zusammenarbeit mit den Fischereirevierverbänden Projekte, deren Durchführung der Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung eines gewässertypischen und artenreichen Bestandes an Wassertieren dient. Fördermittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Projektförderung vergeben und sind als Anstoß für Maßnahmen gedacht, die ohne diese Unterstützung nicht durchgeführt werden (Freiwilligkeitsprinzip). Die Förderrichtlinie beruht auf den Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Förderziele im Sinne des § 1 NÖ Fischereigesetzes 2001
Die Rechtsgrundlagen und Ziele sind im NÖ Fischereigesetz 2001 definiert:
Ziele dieses Gesetzes (§ 1 NÖ FischG 2001) sind
- die nachhaltige Pflege, Schaffung und Wiederherstellung eines gewässertypischen (natürlichen), artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren auf Grundlage des natürlichen Lebensraumes als wesentlichen Bestandteil der Gewässer,
- die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung der Arten- und genetischen Vielfalt der Fischfauna unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter Arten der Wassertiere.
Förderbare Projekte zur Erreichung dieser Ziele umfassen daher Maßnahmen entsprechend den Prioritätsachsen Gewässerökologie, aquatische Lebensgemeinschaften und Forschung, wie detailliert in Anlage 1 der Förderrichtlinie des NÖ Landesfischereiverbandes aufgeführt.
Aufbringen und Verwendung der Fördermittel
Das Mittelaufkommen stützt sich auf § 15 Abs.5 NÖ FischG 2001:
Der NÖ Landesfischereiverband und die Fischereirevierverbände haben die Einnahmen aus der Fischerkartenabgabe vollständig und nachweislich für die Förderung
- der Fischerei und
- der Forschung
insbesondere zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume der Fischarten zu verwenden.
Die Förderrichtlinie enthält neben einer textlichen Erklärung für die Einbringung eines Förderantrages zudem eine Aufstellung von möglichen Förderungshöhen und einen Förderungsantrag (Formular).
Die Förderrichtlinie können Sie unter folgendem Link downloaden (PDF):
Förderrichtlinie des NÖ Landesfischereiverbandes >>
Für Regionale Projekte kann auch beim Fischereirevierverband, in dessen Wirkungsbereich das oder die Fischereireviere fallen, um Förderung angesucht werden. Eine Aufstellung der Wirkungsbereiche als Orientierungshilfe finden Sie unter:
www.noe-lfv.at/fischereireviere.php >>
Zur Einreichung eines Förderantrages beim jeweiligen Fischereirevierverband können Sie die vom Fischereirevierverband bereitgestellte Förderrichtlinie verwenden:
Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes I >>
Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes II >>
Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes III >>
Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes IV >>
Förderrichtlinie des Fischereirevierverbandes V >>
Fördermöglichkeiten Kinder- und Jugendfischen
Kinder- und Jugendfischen als Freizeiterlebnis am Wasser erfreut sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit. Eine steigende Anzahl von (zumeist) Fischereivereinen erkennen immer mehr, dass Jugendarbeit besonders wichtig ist. Damit der Einstieg ein Erfolg wird und die keinen JungfischerInnen ein Erlebnis am Wasser haben, wurde vom NÖ Landesfischereiverband ein Merkblatt für Kinder- und Jugendfischen ausgearbeitet und steht nunmehr als Download zur Verfügung. Auch werden nebst Tipps im Umgang mit den Schützlingen auch Hinweise gegeben, wie man eine Förderung beim NÖ Landesfischereiverband für solche Veranstaltungen beantragen kann.
Merkblatt Kinder- und Jugendfischen mit Förderinformationen (zum Download) >>
Bitte beachten Sie jedoch unbedingt in Bezug auf Veranstaltungen die jeweils aktuellen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften hinsichtlich COVID-19 (Corona).
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NÖ Landesfischereiverband,
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Tel.: 02742/72968, Fax: 02742/72968-20
fisch@noe-lfv.at
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Fr 07.00 - 13.00 Uhr durchgehend
Anreise:
Unsere NÖ Landesgeschäftsstelle ist über die Autobahn A1 oder auch per Bahn- und Busverbindungen erreichbar.
Vom Hauptbahnhof St. Pölten zur NÖ Landesgeschäftsstelle beträgt die Gehzeit knapp 10 Minuten.
Ein praktischer Fahrplan ist auch unter https://www.vor.at/ einsehbar.
Der Eingangsbereich der NÖ Landesgeschäftsstelle ist barrierefrei über eine kurze Rampe erreichbar.