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FAQ - Häufige Fragen

Ich habe meine amtliche Fischerkarte verloren. Wie komme ich zu einer neuen Fischerkarte?

Sofern Sie in den letzten Jahren Ihre Fischerkarte verlängert haben, müssen Sie lediglich das Antragsformular für ein Duplikat Ihrer Fischerkarte ausfüllen und an den NÖ Landesfischereiverband per Post senden.

Antragsformular für ein Duplikat Ihrer Fischerkarte >>

Ich habe eine Fischerkarte für das Bundesland Oberösterreich.
Wird die OÖ Fischerkarte auch in Niederösterreich anerkannt?

Senden Sie uns das Antragsformular für die Anerkennung einer Fischerlegitimation aus einem anderen Bundesland. Füllen Sie es nach unseren Vorgaben aus und senden es per Post an den NÖ Landesfischereiverband. Wenn Ihr Nachweis unseren Voraussetzungen für die Anerkennung entspricht, kann von uns eine NÖ Fischerkarte ausgestellt werden.

Antragsformular für die Anerkennung einer Fischerlegitimation aus einem anderen Bundesland >>

Ich habe eine Fischerkarte in einem anderen Land mithilfe einer fischereilichen Ausbildung erlangt. Wird diese Ausbildung in Niederösterreich anerkannt?

Sofern Sie in einem anderen Land nachweislich eine gleichwertige Ausbildung (staatlich anerkannte Ausbildungen) absolviert haben, ist es möglich, einen Antrag um Anerkennung einer Fischerlegitimation aus einem anderen Land beim NÖ Landesfischereiverband einzubringen. Wir müssen Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Prüfung Ihres Antrages mitunter mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, denn meist muss erst mit den vor Ort ansässigen Behörden Kontakt aufgenommen werden.

Wenn Sie einen solchen Antrag stellen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden es uns mit allen notwendigen Informationen und Dokumenten.

Wann finden die nächsten Fischerkurse statt?

Auf unserer Website im Bereich "Fischerkurse" finden Sie die aktuellen freien Kurstermine und das entsprechende Anmeldeformular.

Ich habe meinen Erlagschein für die Verlängerung der amtlichen Fischerkarte verloren.
Wie komme ich zu einem neuen?

Senden Sie uns einfach ein Email an fisch@noe-lfv.at mit Ihrer Adresse und gegebenenfalls mit Ihrer alten und neuen Zustelladresse.
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns umgehend darum kümmern.

Können Sie mir sagen, an wen man sich wenden muss, wenn man im Bundesland xy fischen gehen will und was dort aus fischereirechtlicher Sicht erforderlich ist?

Weiterführende Informationen über die fischereirechtliche Situation in den anderen Bundesländern finden Sie gesammelt unter HELP.gv.at:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/317/Seite.3170021.html >>

oder auch auf der Website des Österreichischen Fischereiverbandes unter:

http://www.fischerei-verband.at/landesverbaende.html >>

Wie kann ich helfen, wenn ich Fischsterben oder Wasserverschmutzung wahrnehme?

Fischsterben und Wasserverschmutzung sind eine ernst zu nehmende Sache!

Jeder kann und sollte Hilfe leisten, damit die Ursache bzw. der Verursacher von der Behörde lückenlos ermittelt werden kann. Denn wenn Sie als wachsamer Bürger oder Bürgerin den Verdacht haben, dass etwas mit dem Wasser selbst oder den Tieren am und im Wasser nicht stimmt, sollten Sie eine Meldung an die Polizei oder die Bezirkshauptmannschaft absetzen bzw. (sofern möglich) eine erste Probensicherung vornehmen.

Betreffend Verdachtssituationen haben wir einen Ratgeber erarbeitet, der Ihnen als Hilfestellung dienen kann:

Ratgeber - Hilfe bei Fischsterben >>

Weitere Informationen zum Thema Fischsterben finden Sie unter:

http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Fliessgewaesser/Fischsterben.html >>

Infos über Wasserstände bzw. Wassertemperaturen usw. finden Sie unter:

http://www.noel.gv.at/ExterneSeiten/Wasserstand/htm/WNDCMS.HTM >>

Weitere Infos zum Thema

Zur Kontrolle einer gültigen Fischerkartenverlängerung nutzen Sie unsere Fischerkartenabfrage

Im Downloadbereich finden Sie alle online zur Verfügung stehenden Formulare

Weitere Fragen? Im Impressum finden Sie alle notwendigen Daten um mit uns in Kontakt treten zu können.

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Tel.: 02742/72968, Fax: 02742/72968-20

fisch@noe-lfv.at
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Unsere NÖ Landesgeschäftsstelle ist über die Autobahn A1 oder auch per Bahn- und Busverbindungen erreichbar. Vom Hauptbahnhof St. Pölten zur NÖ Landesgeschäftsstelle beträgt die Gehzeit knapp 10 Minuten.
Ein praktischer Fahrplan ist auch unter https://www.vor.at/ einsehbar.
Der Eingangsbereich der NÖ Landesgeschäftsstelle ist barrierefrei über eine kurze Rampe erreichbar.

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