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Fischerkartenabfrage

Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie den Verbandsbeitrag und die Fischerkartenabgabe 2024 bereits entrichtet haben oder noch für dieses Jahr einzahlen wollen, probieren Sie einfach unsere neue Fischerkartenabfrage. Die Abfrage berücksichtigt gültige Fischerkarten für NÖ im aktuellen Kalenderjahr und die Gültigkeit der NÖ Fischerkarte in den vorangegangenen fünf Jahren.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Fischereiausübungsberechtigte nur dann eine Lizenz ausgeben darf, wenn Sie im Besitz einer gültigen Fischerkarte für NÖ (bzw. einer gültigen Fischergastkarte für NÖ) sind. Der Nachweis über die vollständige Entrichtung der Fischerkartenabgabe und des Verbandsbeitrages für das laufende Jahr muss zudem immer mit Ihrer Fischerkarte für NÖ beim Fischen mit geführt werden.

Hier können Sie überprüfen ob die Abgaben für das laufende Jahr bereits verbucht wurden.

Folgendes Feld bitte nicht befüllen!

Hinweis zur EDV-Nummer:
Die EDV-Nummer besteht immer aus fünf Zahlen und zwei Jahres-Zusatzzahlen, beginnend ab 2002
(Beispiel: XXXXX/02  ,03,04,05,06,07,08 usw.).
Diese EDV-Nummer können Sie zur Fischerkarten-Abfrage benutzen und ist auf dem Zahlschein für die Verlängerung Ihrer Fischerkarte für das laufende Jahr oder bereits in Ihrer NÖ Fischerkarte (Innenseite) selbst zu finden.  
Verwechseln Sie dabei allerdings nicht die EDV-Nummer mit der Fischerkartennummer. Die Fischerkartennummer endet bei Fischerkarten für NÖ, welche vor dem Jahre 2002 ausgestellt wurden, mit Jahreszahlen wie zB. XXX/97, 98, 99, 01 und kann nicht für die Fischerkarten-Abfrage benutzt werden.

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3100 St. Pölten, Goethestraße 2
Tel.: 02742/72968, Fax: 02742/72968-20

fisch@noe-lfv.at
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Di. bis Do. 07:00 - 12.00 und 12:30 - 15.30 Uhr
Fr 07.00 - 13.00 Uhr durchgehend

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Unsere NÖ Landesgeschäftsstelle ist über die Autobahn A1 oder auch per Bahn- und Busverbindungen erreichbar. Vom Hauptbahnhof St. Pölten zur NÖ Landesgeschäftsstelle beträgt die Gehzeit knapp 10 Minuten.
Ein praktischer Fahrplan ist auch unter https://www.vor.at/ einsehbar.
Der Eingangsbereich der NÖ Landesgeschäftsstelle ist barrierefrei über eine kurze Rampe erreichbar.

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