ACHTUNG!
In Ihrem Browser ist JavaScript deaktiviert.
Sie erhalten eine stark vereinfachte Darstellung und einige Features der Seite werden nicht funktionieren.

Verordnungen

Verordnungen des NÖ Landesfischereiverbandes

Geschäftsordnung für die NÖ Fischereirevierverbände >>

Satzung des NÖ Landesfischereiverbandes >>

NÖ Fischerkartenabgabe- und Verbandsbeitragsverordnung >>

NÖ Fischerkursverordnung >>

NÖ Fischereiaufseherkursverordnung >>

Verordnung über die Weiterbildung von Fischereiaufsehern >>

Verordnung über den Fangbericht und die Fangstatistik >>

Verordnung über den Sitz der Fischereirevierverbände >>

Verordnungen des Bundes

Bundesgesetzblatt 315. Verordnung: Aquakultur-Seuchenverordnung >>

Bundesgesetzblatt 315. Verordnung: Aquakultur-Seuchenverordnung Anhang 1 >>

Antrag auf Genehmigung eines Aquakulurbetriebes >>

Ausfüllhilfe für den Antragsteller >>

Verordnungen des Landes Niederösterreich

Auszug aus dem NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif >>

NÖ Fischereiverordnung 2002 >>

NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung 2013 >>

NÖ Landesregierung / Abteilung Agrarrecht

Die NÖ Landesregierung / Abteilung Agrarrecht ist im Wesentlichen zuständig für die Erlassung von Verordnungen hinsichtlich der Festlegung von Schonzeiten und Brittelmaßen. Weiters obliegt ihr die Aufsicht über den NÖ Landesfischereiverband. Die Vergabe von Fischereiförderungsmitteln erfolgt ausschließlich durch den NÖ Landesfischereiverband bzw. die Fischereirevierverbände.

Navigation

Zur Navigation durch diese Webseite benutzen Sie bitte das aufklappbare Menü ganz oben rechts über unserem Logo.
zum Menüschalter ^

 

Topnews

Kontakt

NÖ Landesfischereiverband,
3100 St. Pölten, Goethestraße 2
Tel.: 02742/72968, Fax: 02742/72968-20

fisch@noe-lfv.at
Kontaktformular >

Bürozeiten:
Mo. 07.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr
Di. bis Do. 07:00 - 12.00 und 12:30 - 15.30 Uhr
Fr 07.00 - 13.00 Uhr durchgehend

Anreise:
Unsere NÖ Landesgeschäftsstelle ist über die Autobahn A1 oder auch per Bahn- und Busverbindungen erreichbar. Vom Hauptbahnhof St. Pölten zur NÖ Landesgeschäftsstelle beträgt die Gehzeit knapp 10 Minuten.
Ein praktischer Fahrplan ist auch unter https://www.vor.at/ einsehbar.
Der Eingangsbereich der NÖ Landesgeschäftsstelle ist barrierefrei über eine kurze Rampe erreichbar.

Soziale Medien: