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NÖ Landesregierung / Abteilung Agrarrecht
Die NÖ Landesregierung / Abteilung Agrarrecht ist im Wesentlichen zuständig für die Erlassung von Verordnungen hinsichtlich der Festlegung von Schonzeiten und Brittelmaßen. Weiters obliegt ihr die Aufsicht über den NÖ Landesfischereiverband. Die Vergabe von Fischereiförderungsmitteln erfolgt ausschließlich durch den NÖ Landesfischereiverband bzw. die Fischereirevierverbände.
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Tel.: 02742/72968, Fax: 02742/72968-20
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Vom Hauptbahnhof St. Pölten zur NÖ Landesgeschäftsstelle beträgt die Gehzeit knapp 10 Minuten.
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